Bau der S 37 wäre Vertragsbruch II

Dr. Matthias Goeschke, 24. Juni 2010 | Politik, Rechtliches

Über die Ratifizierung des Verkehrsprotokoll zur Alpenkonvention

In einer Zeit mit zunehmend größer werdenden Erinnerungslücken wollen wir unseren Blick in das Jahr 2001/2002 zurückwenden. In diesem Jahr hat Österreich das Verkehrsprotokoll zur Alpenkonvention ratifiziert. Der Ratifizierungsprozess ist langwierig und erfordert eine Vorlage aus dem Ministerium („Ministerialentwurf“), eine Vorlage der gesamten Regierung an das Parlament („Regierungsvorlage“) und anschließend Diskussion und Abstimmung im National- und Bundesrat.

Die Ausführungen in diesen Dokumenten sind vor allem deshalb interessant, weil alle Minister und alle Nationalrats- und ebenso alle Bundesratsmitglieder das Verkehrsprotokoll einstimmig unterstützt und letztlich ratifiziert haben.

Im Ministerialentwurf vom 19.12.2001 (1) heißt es :

(Auslassungen und Hervorhebungen durch den Autor)

Schon vor der Ausarbeitung der Alpenkonvention wurde die Schweiz anlässlich der 1. Internationalen Alpenkonferenz, 9. bis 11. Oktober 1989, beauftragt, den Vorsitz in einer Subarbeitsgruppe „Verkehr“ zur Ausarbeitung eines Verkehrsprotokolls zu übernehmen. Die Kernaussage der österreichischen Haltung, die mit der konventionsspezifischen Zielsetzung konform ging, bestand in der Verpflichtung der Vertragsparteien, den Straßenbau auf die unbedingt nötigen Vorhaben und Verbindungen zu beschränken und keine neuen, umweltbelastenden, hochrangigen, alpenquerenden Straßenverkehrsachsen zu errichten. Mit dieser Formulierung sollte verhindert werden, dass zu den drei bereits vorhandenen Nord- Südachsen Brenner, Tauern und Pyhrn neue hinzukommen. Konkreter Auslöser für die Befürchtungen waren die zum damaligen Zeitpunkt mit großer Intensität betriebenen Arbeiten zur Verlängerung der so genannten Alemagna-Autobahn.
(…)

Unter dem Kapitel „Allgemeine Bestimmungen“ (Kap. I) werden erstmals Begriffsbestimmungen in einem Protokoll vorgenommen. Neben protokollspezifischen Begriffen, wie „alpenquerender“ oder „inneralpiner“ Verkehr, werden auch Begriffe wie „Umweltqualitätsziele“, „Umweltqualitätsstandards“, „Umweltindikatoren“ oder „Vorsorge- und Verursacherprinzip“ definiert (Art. 2).
(…)

Unter dem Titel „Projektevaluations- und zwischenstaatliches Konsultationsverfahren“  – Art. 8 – wird die Verpflichtung für den Alpenbereich normiert, sämtliche Straßenbauvorhaben offen zu legen, um damit nicht nur die Vergleichbarkeit, sondern auch die Überprüfbarkeit zu gewährleisten. Durch die Vorlage und den Austausch der entsprechenden Verzeichnisse der Vertragsparteien wurde dieser Bedingung auch entsprochen. Diese mittlerweile von allen Vertragsparteien der Alpenkonvention sowohl weder schriftlich noch mündlich abgegebenen Erklärungen sind nicht Bestandteil des Protokolls, sondern stellt lediglich die politischen Voraussetzungen für die Annahme des Verkehrsprotokolls im Rahmen der Ministerkonferenz dar.

Den zentralen und seit mehreren Jahren inhaltlich intensiv diskutierten Artikel stellt Artikel 11 – „Straßenverkehr“ dar. So sind die Vertragsparteien nunmehr übereingekommen, nicht nur auf den Bau neuer, hochrangiger Straßen für den Alpen querenden Verkehr zu verzichten, sondern auch hochrangige Straßenprojekte für den inneralpinen Verkehr nur unter präzisen Bedingungen zu verwirklichen.
(…)

Artikel 11 Straßenverkehr
Die Vertragsparteien verzichten auf den Bau neuer, hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr. Ein hochrangiges Straßenprojekt für den inneralpinen Verkehr kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen festgelegt werden, die im Wesentlichen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie das Erreichen der in den Zielvorgaben der Alpenkonvention vorgesehenen Risiko- und Belastungssenkung abstellen. (…)

So weit der Ministerialentwurf.

In der Regierungsvorlage (2) betreffend die Ratifizierung des Verkehrsprotokolls heißt es:

(Auslassungen und Hervorhebungen durch den Autor)

Vorblatt

Problem:
Österreich ist Vertragspartei des am 7. November 1991 unterzeichneten Übereinkommens zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention), BGBl. Nr. 477/1995 idF BGBl. III Nr. 18/1999. Dieses als Rahmenvertrag konzipierte internationale Übereinkommen hat zum Ziel, unter Beachtung des Vorsorge-, Verursacher- und des Kooperationsprinzips eine ganzheitliche Politik zur Erhaltung und zum Schutz der Alpen unter ausgewogener Berücksichtigung der berechtigten Interessen aller Alpenstaaten und ihrer alpinen Regionen sowie einer umsichtigen und nachhaltigen Nutzung der Ressourcen sicherzustellen. (…)

Ziel:
Anlässlich der letzten, 6. Tagung der Alpenkonferenz vom 30./31. Oktober 2000 in Luzern wurden das Protokoll „Verkehr“ sowie das „Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 über die Beilegung von Streitigkeiten“ angenommen und vom Großteil der Vertragsparteien unterzeichnet; Österreich hat ebenso diese Protokolle im Rahmen der letzten, 6. Ministerkonferenz, 30./31. Oktober 2000 in Luzern unterzeichnet. Als Ziel formuliert die Alpenkonvention, Belastungen und Risiken im Bereich des inneralpinen und alpenquerenden Verkehrs auf ein Maß zu senken, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume erträglich ist, ua. durch eine verstärkte Verlagerung des Verkehrs, insbesondere des Güterverkehrs, auf die Schiene, vor allem durch Schaffung geeigneter Infrastrukturen und marktkonformer Anreize, ohne Diskriminierung aus Gründen der Nationalität (Art. 2 Abs. 2 lit. j der Alpenkonvention).

Alternativen:
Keine.

Erläuterungen |Allgemeiner Teil

Ausgangslage:
Das Protokoll „Verkehr“ als Durchführungsprotokoll zur Implementierung der Alpenkonvention hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Das Protokoll enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen.
(…)

Entstehung:
(…)
Die Kernaussage der österreichischen Haltung, die mit der konventionsspezifischen Zielsetzung konform ging, bestand in der Verpflichtung der Vertragsparteien, den Straßenbau auf die unbedingt nötigen Vorhaben und Verbindungen zu beschränken und keine neuen, umweltbelastenden, hochrangigen, alpenquerenden Straßenverkehrsachsen zu errichten. Mit dieser Formulierung sollte verhindert werden, dass zu den drei bereits vorhandenen Nord-Südachsen Brenner, Tauern und Pyhrn neue hinzukommen. Konkreter Auslöser für die Befürchtungen waren die zum damaligen Zeitpunkt mit großer Intensität betriebenen Arbeiten zur Verlängerung der so genannten Alemagna-Autobahn. Schließlich wurde im Rahmen einer Abschlussveranstaltung der Sub-Arbeitsgruppe „Verkehr“ am 25./ 26. April 1995 in Ljubljana ein Protokollentwurf verabschiedet, der zum Themenkomplex „Handlungsbedarf im Straßenverkehr“ vorsah, im Hinblick auf eine der Zielsetzungen der Alpenkonvention, den Verkehr insbesondere den Güterverkehr, verstärkt auf die Schiene zu verlagern. Überdies wurden die Vertragsparteien verpflichtet, den Straßenbau auf die unbedingt nötigen Vorhaben und Verbindungen zu beschränken. Im Rahmen der damit befassten, 4. Internationalen Alpenkonferenz vom 26./27. Februar 1996 konnte letztendlich keine Einigung über das vorgelegte Protokoll erzielt werden.

Nach ausführlichen Diskussionen um eine Neuverhandlung des Verkehrsprotokolls kamen die Minister anlässlich der 5. Ministerkonferenz vom 16. Oktober 1998 überein, eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz Liechtensteins einzusetzen.

Letztendlich konnte im Rahmen der 15. Sitzung des Ständigen Ausschusses vom 29. bis 31. März 2000 in Château d’Oex (Schweiz) der entscheidende Durchbruch erzielt werden. Anlässlich der Unterzeichnung des Verkehrsprotokolls am 31. Oktober 2000 in Luzern bekräftigte Herr Bundesminister Mag. Wihelm Molterer, dass gemäß den Vorgaben der Alpenkonvention die Belastungen und Risiken im Bereich des inneralpinen und alpenquerenden Verkehrs auf ein Maß gesenkt werden müssen, welches für Menschen, Fauna und Flora erträglich ist. In diesem Sinne sei aus österreichischer Sicht davon auszugehen, dass örtliche Umfahrungsstraßen, die weder Autobahnen sind, noch baulich getrennte Richtungsfahrbahnen aufweisen, noch kreuzungsfrei sind, nicht als hochrangige Straßen im Sinne des Verkehrsprotokolls sind (siehe Punkt 24 der 36. Sitzung des Ministerrates vom 14. November 2000 – GZ 65 5981/2-III/8U/00).

Inhalt des Protokolls:
Unter dem Kapitel „Allgemeine Bestimmungen“ (Kap. I) werden erstmals Begriffsbestimmungen in einem Protokoll vorgenommen. Neben protokollspezifischen Begriffen, wie „alpenquerender“ oder „inneralpiner“ Verkehr, werden auch Begriffe wie „Umweltqualitätsziele“, „Umweltqualitätsstandards“, „Umweltindikatoren“ oder „Vorsorge- und Verursacherprinzip“ definiert (Art. 2).
(…)

Unter dem Titel „Projektevaluations- und zwischenstaatliches Konsultationsverfahren“ – Art. 8 – wird die Verpflichtung für den Alpenbereich normiert, sämtliche Straßenbauvorhaben offen zu legen, um damit nicht nur die Vergleichbarkeit, sondern auch die Überprüfbarkeit zu gewährleisten. Durch die Vorlage und den Austausch der entsprechenden Verzeichnisse der Vertragsparteien wurde dieser Bedingung auch entsprochen.
(…)

Den zentralen und seit mehreren Jahren inhaltlich intensiv diskutierten Artikel stellt Art. 11 – „Straßenverkehr“ dar. So sind die Vertragsparteien nunmehr übereingekommen, nicht nur auf den Bau neuer, hochrangiger Straßen für den Alpen querenden Verkehr zu verzichten, sondern auch hochrangige Straßenprojekte für den inneralpinen Verkehr nur unter präzisen Bedingungen zu verwirklichen.

Weiters verpflichten sich die Vertragsparteien, verkehrliche Auswirkungen weiterer Erschließungen mit touristischen Anlagen unter Berücksichtigung der Ziele dieses Protokolls zu überprüfen und entsprechende Vorsorge- und Ausgleichsmaßnahmen zu ergreifen. Überdies sind durch Schaffung und Erhaltung von verkehrsberuhigten und verkehrsfreien Zonen, die Einrichtung autofreier Tourismusorte sowie weiterer Maßnahmen zur Förderung der autofreien Anreise und autofreien Aufenthalts von Urlaubsgästen die Zielsetzungen dieses Protokolls zu unterstützen (Art. 13).

Zur Frage der Kostenwahrheit haben sich die Vertragsparteien auf die Umsetzung des Verursacherprinzips geeinigt und unterstützen die Entwicklung und Anwendung eines entsprechenden Verrechnungssystems zur Ermittlung der Wegekosten und externen Kosten, um auf Verkehrslenkungseffekte durch eine bessere Anrechnung der wahren Kosten der verschiedenen Verkehrsträger hinzuwirken. Ziel ist es, schrittweise verkehrsspezifische Abgabensysteme einzuführen, die es erlauben, auf gerechte Weise schließlich die wahren Kosten zu decken (Art. 14).

Ein zusätzlicher Punkt, der sich nicht in den Schlussbestimmungen der anderen Protokolle findet, betrifft das Thema der Umweltqualitätsziele, Standards und Indikatoren. Demnach haben Vertragsparteien Umweltqualitätsziele zur Erreichung eines nachhaltigen Verkehrs festzulegen und umzusetzen. Übereinstimmend wird angestrebt, über Standards und Indikatoren zu verfügen, welche den spezifischen Verhältnissen des Alpenraumes angepasst sind. Die Anwendung dieser Standards und Indikatoren zielt darauf hin, die Entwicklung der Belastungen durch den Verkehr auf die Umwelt und die Gesundheit zu bemessen (Art. 16).

Umsetzung

Die Inhalte dieses Protokolls entsprechen den national vorgesehenen Handlungserfordernissen. Bezüglich des Straßenverkehrs decken sich die innerösterreichischen Bauvorhaben mit den zu diesem Bereich vorgesehenen Vorgaben und Restriktionen.

Bei einigen anderen Bereichen, etwa bei der Erarbeitung von Umweltqualitätszielen oder der Überprüfung und Berücksichtigung von verkehrlichen Auswirkungen bei Erschließungen mit touristischen Anlagen, werden künftig die entsprechenden Parameter des Verkehrsprotokolls Berücksichtigung finden müssen.

Zusammenfassend ergeben sich folgende Umsetzungserfordernisse:

– (…)
– Verzicht auf den Bau neuer hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr und Verwirklichung hochrangiger Straßen für den inneralpinen Verkehr nur nach Maßgabe strenger Bedingungen;
– (…)

Besonderer Teil
(…)

Zu Artikel 11 – Straßenverkehr:
Die Vertragsparteien verzichten auf den Bau neuer, hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr. Ein hochrangiges Straßenprojekt für den inneralpinen Verkehr kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen festgelegt werden, die im Wesentlichen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie das Erreichen der in den Zielvorgaben der Alpenkonvention vorgesehenen Risiko- und Belastungssenkung abstellen. (…)

So weit die Regierungsvorlage.

Dieses Verständnis spiegelte sich dann auch in den Debattenbeiträgen im Nationalrat wieder (3):

(Auslassungen und Hervorhebungen durch den Autor)

  • Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die heute zu beschließenden Protokolle der Alpenkonvention verpflichten unser Land und auch die EU nunmehr verstärkt zu einer ganzheitlichen, bereichsübergreifenden Politik in Bereichen wie Verkehr, Tourismus, Luftreinhaltung, Bergwald und Bodenschutz bis hin zur Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft.
    Die Alpenkonvention gibt dem Alpenraum einen ökologischen Sonderstatus innerhalb der Europäischen Union. Für mich als Tiroler und für ganz Österreich ist die in der VI. Alpenkonferenz von Luzern erzielte Streitbeilegung bei den Verkehrsprotokollen ein sehr wichtiger Kernbereich dieser Konvention.
    Für unser Land ist der Schlüsselsatz der Konvention der Verzicht auf den Bau neuer hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr. Das ist von besonderer Bedeutung und muss also bedeuten, dass die Alpenländer auf neue Transitrouten verzichten, dass die Alemagna-Autobahn von Oberitalien Richtung Osttirol nicht realisiert wird und dass keine neue Transitstrecke durch das Ausserfern und über den Fernpass gebaut werden darf, da die A 7 bereits bis zur österreichischen Grenze gebaut wird.
    Gerade das Verkehrsprotokoll bietet dem Umweltminister und dem Verkehrsminister bei der Durchsetzung der dringenden österreichischen Anliegen, wie zum Beispiel des Transitvertrags und der Ökopunkteregelung, eine sehr wichtige Rückendeckung. Die Bundesregierung ist daher dringend dazu aufgefordert, gerade beim Transitvertrag hart zu bleiben und einen adäquaten Nachfolgevertrag im Sinne der Alpenkonvention mit der EU auszuverhandeln. (…)
    Herr Bundesminister! Wir leben in einem Land mit insgesamt 26 000 Kilometern Transitrouten, die sich durch die Naturlandschaft der Alpen ziehen. In diesem Alpenraum suchen jährlich durchschnittlich 100 Millionen Touristen Erholung – in den Tälern, aber auch in den Bergen. Allein in Österreich gibt es in den Alpen 18 000 Schipisten und 2 400 Seilbahnen. Da gilt es, im Sinne der Alpenkonvention die Balance zwischen den ökologischen, den wirtschaftlichen und den sozialen Bedürfnissen in der Alpenregion zu finden.
    Die Alpenkonvention ist ein verbindlicher Vertrag für den gesamten Alpenraum, der nachhaltiges Wirtschaften und eine Balance zwischen Ökonomie und Ökologie zum Ziel hat. Österreich hat in den vergangenen zehn Jahren bis zur heutigen Beschlussfassung der Alpenkonvention ein sehr großes Engagement an den Tag gelegt. Dieses Engagement ist aber auch weiterhin fortzusetzen.
    Es ist jedoch leider festzustellen, dass auch seitens der EU nicht mehr so engagiert im Sinne der Alpenkonvention gearbeitet wird wie früher. Ich möchte von dieser Stelle aus aber dennoch unseren Dank an alle, die am Zustandekommen dieses Vertrages mitgearbeitet haben, übermitteln. Es ist insbesondere allen Umweltverbänden und dem Alpenverein und im Besonderen Herrn Mag. Peter Haßlacher zu danken. Ohne deren Druck und Engagement wäre diese Form der Alpenkonvention nicht zustande gekommen.
    Ich möchte abschließend Herrn Mag. Haßlacher als Mahnung an die Bundesregierung zitieren. In einem Vorwort in der Broschüre zur Alpenkonvention stellt er Folgendes fest:
    “Mit Ausnahme des zähen Kampfes um den schlussendlich fixierten Verzicht auf neue hochrangige Straßen für den alpenquerenden Verkehr im Rahmen der Alpenkonvention und des heroischen Kampfes des Transitforums Austria-Tirol gibt es in Österreich auf staatlicher Ebene keine wie immer gearteten herausragenden Akzente einer umweltfreundlichen Verkehrspolitik.”
    Meine Damen und Herren! Das sagt alles aus: “Es gibt in Österreich auf staatlicher Ebene keine wie immer gearteten herausragenden Akzente einer umweltfreundlichen Verkehrspolitik”, wie Mag. Haßlacher es sagte.
    Sehr geehrten Damen und Herren! Die Alpenkonvention ist nicht nur eine Rückendeckung für unsere Regierung und eine wichtige Grundlage für alle weiteren Verhandlungen mit der EU, sondern auch eine Nagelprobe und eine Glaubwürdigkeitsprüfung für die Umsetzung der österreichischen Alpenpolitik. (Beifall bei der SPÖ.)
    (…)
  • Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Alpen als wohl sensibelste Zone Europas mit einem unverwechselbaren Ökosystem haben eine außerordentliche Bedeutung für uns alle. Daher brauchen wir für dieses System einen besonderen Schutz. Erfreulich ist, dass sich nach langen, aber zähen Verhandlungen die Alpenstaaten nunmehr einschließlich der EU verpflichten, in der 1995 in Kraft getretenen Alpenkonvention eine ganzheitliche Politik zu vertreten. Damit können wir unterschiedliche Interessen in den Bereichen Naturschutz, Verkehr und Tourismus in eine ökologische und ökonomische Balance setzen. (Beifall bei der ÖVP.)
    Die Alpenkonvention an sich besteht aus dem Rahmenvertrag, den Österreich bereits 1994 als erste Vertragspartei ratifiziert hat, und den nachgeschalteten Durchführungsprotokollen zu den einzelnen Politikfeldern. Ende 2000 konnte unser Herr Bundesminister Mag. Molterer nach intensiven und zielführenden Verhandlungen neben dem für Österreich besonders sensiblen Verkehrsprotokoll auch alle anderen Protokolle, die heute zur Abstimmung kommen, unterzeichnen.
    Meine Damen und Herren! Als Tiroler Abgeordneter freue ich mich heute ganz besonders, dass wir parteiübergreifend einen Konsens bei den Durchführungsprotokollen erreichen konnten und somit der Alpenkonvention zustimmen können. Damit wird diese Konvention an Bedeutung gewinnen, und sie wird insgesamt gestärkt. Erstmals wird mit der Alpenkonvention staatenübergreifend anerkannt, dass die besonders sensible Zone Alpenraum eben auch einer besonders sensiblen Behandlung bedarf. Diese nun international abgesicherte Tatsache wird auf europäischer Ebene auch unsere Position bei den Verhandlungen um eine Nachfolgeregelung beim Transitvertrag stärken.
    Mein Dank gilt in dieser Sache besonders Mag. Molterer. Wir sind jedoch beim Transit nicht am Ziel. Wir sind auf dem richtigen Weg, wir müssen uns alle aber auch in Zukunft stärken, um das Thema Transit gemeinsam aufzuarbeiten.
    (…)
    Meine Damen und Herren! Die Alpenkonvention als Modell und Instrument ist eine große Herausforderung und Chance, und zwar nicht nur für Österreich, sondern für ganz Europa! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
    (…)
  • Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren – die wenigen Verbliebenen, die sich für den Alpenschutz intensiv interessieren! Ich hoffe aber trotzdem, dass auch diejenigen, die im Moment nicht im Saale sind, sich mit diesem Vertragswerk hinreichend identifizieren. (Abg. Murauer: Gestern waren die Grünen alle miteinander nicht hier! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
    Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Alpenkonvention, deren letzte Protokolle – deren Verhandlung so lange gedauert hat – nun hier im Parlament behandelt und beschlossen werden sollen, blickt auf eine Geschichte von zehn Jahren der Auseinandersetzung zurück. Es war eine Auseinandersetzung, die immer mit dem Widerstand jener “Asphalt-Kaiser” zu rechnen hatte, die es auch in den Alpen gibt und die nicht nur eine Autobahn zu jedem Bauernhof planen, sondern auch heute noch große Alpentransversalen planen und errichten wollen.
    (…)
    Einige heiße Phasen hatte diese Alpenkonvention, als die Verhandlung der Protokolle gerade im Verkehrssektor immer wieder zu scheitern drohte. Da waren es vor allem Nicht-Regierungsorganisationen wie die alpinen Verbände, unter ihnen vor allem der Alpenverein, welche die Alpenkonvention immer wieder vor dem Scheitern gerettet haben. Dafür möchte ich mich bei diesen Organisationen im Namen der Grünen – und ich hoffe, im Namen aller Anwesenden – recht herzlich bedanken! (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Reheis und Schwarzenberger. )
    Es ist jetzt allerdings nicht die Zeit, sich den Schweiß von der Stirn zu wischen und zu sagen: Hurra, wir haben ein tolles Protokoll unterzeichnet, und jetzt gehen wir zur Tagesordnung der Weitererschließung über!, sondern jetzt gilt es, Projekte umzusetzen, und zwar sollen nicht nur Positiv-Projekte im Alpenraum gemacht werden – sei es im Netzwerk alpiner Städte und Orte, sei es in der Berglandwirtschaft, sei es in der Bergwaldbewirtschaftung und im Schutzgebietsmanagement –, sondern es geht auch darum, dass die Organisation auf gute Füße gestellt wird. Das heißt zum Beispiel auch, dass das Sekretariat in Innsbruck angesiedelt wird, dass Österreich sich dafür einsetzt – dafür gibt es auch diesen Antrag, den ich gerne unterstützt habe –, dies zu tun, und dass von dort aus nachhaltiges Wirtschaften im Alpenraum zum Prinzip wird, welches natürlich bis ins Flachland hinunterwachsen soll und kann. Das halte ich für eine zentrale Herausforderung.
    (…)
    Es bedarf intensiver internationaler Arbeit, um zum Beispiel neue alpenquerende Projekte nicht zuzulassen. Das betrifft die schon erwähnte Alemagna-Autobahn, die von der Adria letzten Endes bis München wie eine Scharte durch die Alpen geschlagen werden soll. Aber es betrifft auch ein österreichisches Projekt, nämlich den so genannten Letzetunnel in Vorarlberg, von dem sich Bundeskanzler Schüssel nicht verabschieden kann. Er meint nämlich, über diesen Letzetunnel brauche man nicht mehr zu reden, denn man habe die Bundesstraßen verländert, und die Vorarlberger könnten sich ja das Geld dafür aus dem Finanzausgleich wieder herausholen.
    Meine Damen und Herren! Da verlieren wir die letzte Glaubwürdigkeit in alpiner Politik zum Schutz der Anrainer an den großen Transitrouten. Das darf keinesfalls sein! (Beifall bei den Grünen.)
    Wir brauchen im Gegensatz dazu, in internationaler Arbeit herstellbar, eine Allianz der Alpenregionen für eine sensible Zone Alpen, für welche spezifische, spezielle Verkehrsregelungen gelten und in welcher höhere Mauten verlangt werden können sowie Fahrverbote für den Schwerverkehr erlassen werden können, um Natur, Umwelt und Anrainer zu schützen.
    Wenn wir dieses Modell einer sensiblen Zone Alpen für den Verkehrsbereich als Perspektive auf europäischer Ebene anbieten und mit unseren alpinen Nachbarn verhandeln, wird es auch leichter fallen, eine Übergangsregelung zum Transitvertrag auszuhandeln, denn die Perspektive ist dann international und dann bekommen wir endlich das Prädikat weg, das uns so gerne umgehängt wird, nämlich, dass wir nur aus nationalem Egoismus eine spezielle Regelung wollten. Wenn wir dieses langfristige europäische Projekt zum Schutz der Alpen, die sensible Zone Alpen, international ausverhandeln, dafür Bündnisse gründen, dies als Schutzbestimmung für den Alpenraum umsetzen und mit unseren Nachbarn und für unsere Nachbarn durchsetzen, dann haben wir die Chance, dass Transitregelungen, die jetzt schwer umkämpft sind, viel eher durchsetzbar sind.
    Aber dazu, meine Damen und Herren, braucht es das Engagement der gesamten Bundesregierung und nicht auf Verzicht gerichtete Aussagen eines Herrn Bundeskanzlers oder der früheren Ministerin Forstinger, die sich schon begeistert zeigten, als allein die Säule der Ökopunkte weiterhin existieren sollte, ohne dass es eine Obergrenze im Transitvertrag geben sollte.
    Meine Damen und Herren in der Regierung! Nützen Sie die Chance, die die Alpenkonvention uns und Ihnen und vor allem den Bewohnerinnen und Bewohnern des Alpenraums für eine ökologische Neugestaltung des Alpenraums bietet, die für eine Umorientierung im Wirtschaftsleben in Europa beispielhaft werden kann. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Schieder. )
    (…)
  • Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich eingangs dieser Diskussion zur Alpenkonvention bei allen bedanken, die in den letzten Jahren einen Beitrag zu dieser Alpenkonvention geleistet haben. Es ist tatsächlich so, dass in einem positiven Zusammenwirken einer Vielzahl von Menschen, einer Vielzahl von Organisationen aus dem Bereich der Nicht-Regierungsorganisationen, aus dem Bereich der Bundesländer und aus dem Bereich der Interessengruppen sowie auch mit dem Bund gemeinsam der Status erreicht werden konnte, dass wir heute in der glücklichen Lage sind, diese Alpenkonvention durch das österreichische Parlament zu ratifizieren, und dass wir damit einen Beitrag – und möglicherweise sogar die Initialzündung – dafür leisten, dass diese Alpenkonvention rechtskräftig wird. Rechtskräftig ist sie nämlich dann, wenn drei Vertragspartner, drei Vertragsstaaten diese Urkunden und die Dokumente hinterlegt haben.
    Für Österreich ist diese Alpenkonvention selbstverständlich ein ganz zentrales Anliegen, und zwar einerseits deshalb, weil ungefähr zwei Drittel unseres Staatsgebietes alpine Regionen sind, und andererseits deswegen, weil Millionen von Menschen in Österreich – etwa drei Millionen Menschen – in diesen Regionen leben und wirtschaften müssen. Der Alpenraum ist für alle Menschen auch weit über Österreich hinaus von zentraler Bedeutung. Denken Sie nur daran, dass die Alpen letztendlich eines der größten Wasserreservoirs Europas darstellen, nicht nur die österreichischen Alpen, sondern selbstverständlich der gesamte Alpenbogen! Denken Sie daran, dass der Alpenbogen ein wichtiger Teil der Biodiversität, des Reservoirs an Vielfalt, ist! Denken Sie daran, dass er Wirtschafts- und Erholungsraum für Millionen von Menschen ist!
    (…)
    Ich sage von dieser Stelle aus auch, dass ich nicht – oder noch nicht – zufrieden bin mit dem Verhalten der Europäischen Kommission in dieser Frage. Ich erwarte mir mehr Initiativen der Kommission hinsichtlich der Ratifizierung der Alpenkonvention. Wir werden das, wenn es notwendig ist, in der Europäischen Kommission auch gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland auf der einen Seite entsprechend einfordern und auf der anderen Seite unterstützen.
    Meine Damen und Herren! Selbstverständlich sind die verschiedenen Protokolle wichtig, ob es das Berglandwirtschafts-Protokoll, das Bergforstwirtschafts-Protokoll oder beispielsweise das Protokoll über den Ökotourismus ist. Aus österreichischer Sicht natürlich von besonderer Bedeutung ist das Verkehrsprotokoll. Ich denke mir, dass diese Alpenkonvention mit dem Verkehrsprotokoll auch ein Beitrag – ein Beitrag des Umweltministers, wenn Sie so wollen – zur Stärkung der österreichischen Position, der tirolerischen Position in der Transitfrage ist. (Abg. Dr. Lichtenberger: … im Rat!)
    Sie wissen, dass die österreichische Bundesregierung da eine sehr klare Haltung hat: dass nach Auslaufen des Transitvertrages jedenfalls keine Lücke entstehen darf und dass bis zum Inkrafttreten der Wegekostenrichtlinie, an die wir qualitative Anforderungen etwa in der Frage der Quersubventionierung haben, eine zufriedenstellende Regelung da sein muss. Sie wissen auch, Herr Abgeordneter Reheis, Frau Abgeordnete Lichtenberger, dass es Bundeskanzler Schüssel war, der in Laeken erreicht hat, dass die Staats- und Regierungschefs genau diesen Auftrag an die Kommission gegeben haben, diese Zwischenlösung befriedigend vorzubereiten. Es liegt jetzt ein Entwurf vor, der in Diskussion ist.
    Sie wissen auch, dass wir mit drei europäischen Staaten besondere Probleme haben, nämlich Deutschland, Italien und Griechenland. Erste Gespräche haben stattgefunden, diesen werden weitere folgen müssen. Wir beharren darauf, dass es eine vernünftige, zufriedenstellende Lösung gibt, die in der Perspektive selbstverständlich auch den Ausbau der Schiene etwa im Unterinntal, aber auch die Frage des Brenner-Basistunnels als langfristige Lösung enthalten muss.
    Ich bin daher überzeugt davon, dass mit dieser konsequenten Haltung der österreichischen Bundesregierung und auch dank der Untermauerung unserer Argumente mit der Alpenkonvention letztendlich eine Lösung zustande kommen kann, die die Interessen Österreichs entsprechend berücksichtigt. Das ist unser ganz klares Ziel! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
  • Abgeordneter Robert Wenitsch (Freiheitliche): (…)
    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße natürlich die Regierungsvorlagen zur Alpenkonvention, freue mich darüber, denn gerade der Alpenraum ist ein sensibles Ökogebiet, hat ein empfindliches Ökosystem, und diesen Raum gilt es in Zukunft natürlich vermehrt zu schützen. Sehr geehrter Herr Minister! Gerade diese Alpenregion darf unter keinen Umständen dem Verkehrswahn der Europäischen Union geopfert werden. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
    (…)
  • Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Von den Höhen, wo die Freiheit noch grenzenlos ist, sofern wir sie mit Abfangjägern entsprechend überwachen und sichern, zurück in die Niederungen der genauso wichtigen Umweltpolitik! Ich möchte die Alpenkonvention nicht noch mehr kommentieren und würdigen, weil das bereits meine Vorredner gemacht haben.
    (…)
  • Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die FPÖ in Tirol hat den Schutz des Lebensraumes und der Lebensqualität seiner Menschen zu einer ihrer Grundmaximen erhoben, weil es uns wichtig ist, dass die Menschen in diesem hoch sensiblen Alpenraum gesund leben, arbeiten und wohnen können. Freuen wir uns darüber, dass 1991 die acht Alpenstaaten die Alpenkonvention unterzeichnet haben und nun acht Protokolle dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden!
    Meine Damen und Herren! Wir haben mit der Alpenkonvention einen völkerrechtlich bindenden Vertrag, der nicht nur unsere Absichten und Wünsche nach einem lebenswerten Alpenraum berücksichtigt, sondern auch erstmals unsere Nachbarn zu diesem gemeinsamen Ziel verpflichtet.
    (…)
    Meine Damen und Herren! Bedenken Sie einen weiteren wichtigen Punkt: Einen lebenswerten Alpenraum zu sichern bedeutet auch, dass das Thema Verkehr nicht außer Acht gelassen werden darf. Mit der Alpenkonvention erkennen auch die Nachbarländer Österreichs an, dass wir in einer sensiblen geographischen Zone leben, die es zu bewahren gilt. Und gerade im Transitbereich stellt dieser Vertrag eine wichtige Grundlage für die künftige Entwicklung dar.
    Ich hoffe, dass wir mit der Alpenkonvention bei unseren europäischen Partnern in Zukunft auf mehr Verständnis stoßen. Mit der offiziellen Anerkennung des lebenswerten Alpenraumes als politisches Ziel haben wir ein Instrument in der Hand, mit dem wir auch im europäischen Kontext besser nach einer Lösung der Verkehrsproblematik suchen können.
    (…)
  • Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr (Protokoll “Verkehr”), in 1095 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
    Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

So weit die Stimmen aus dem Nationalrat.

Die Mitglieder des Bundesrats legten ihre Positionen wie folgt dar (4):

(Auslassungen und Hervorhebungen durch den Autor)

  • Bundesrätin Germana Fösleitner (ÖVP, Oberösterreich): (…)
    Die Alpenkonvention soll zukünftig in allen Staaten Grundlage der Politik für das gesamte Alpengebiet werden und im Rahmen notwendiger Gesetzesanpassungen in die regionale, kantonale und kommunale Ebene integriert werden. Jedem Staat steht es frei, höhere nationale Standards zu verwirklichen oder beizubehalten.
    (…)
    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Alpenbogen stellt den größten zusammenhängenden Natur- und Kulturraum Europas dar. Dieser ist der Lebens- und Wirtschaftraum für 13 Millionen Bewohner in 43 Regionen und in 5 934 Gemeinden mit einem Flächenausmaß von rund 190 000 Quadratmetern. Er stellt auch eines der empfindlichsten Großökosysteme Europas mit einem unerschöpflichen Reservoir an kontinentaler Biodiversität und einem eindrucksvollen Mosaik von Landschaften und Lebensräumen dar. Für die Alpenbewohner stehen die eigenständige nachhaltige Nutzung der heimischen Ressourcen und die Sicherung der Lebensqualität im Vordergrund. In der Außensicht werden die Alpen als Verkehrsbarriere, als Dachgarten Europas, als Wasserschloss, touristisches Großerholungsgebiet oder schutzbedürftiger Großraum gesehen.
    (…)
    Wir werden daher dieser Materie zustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
    (…)
  • Bundesrat Klaus Gasteiger (SPÖ, Tirol): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Als tirolerischen Älpler erfüllt es mich heute mit Freude und Stolz, zum Protokoll zum Schutz der Alpen, auch “Alpenkonvention” genannt, nach über einem Jahrzehnt der Verhandlungen meine Zustimmung geben zu dürfen! (Bravo-Ruf des Bundesrates Mag. Gudenus, – Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
    (…)
    Die Alpenkonvention gibt dem Alpenraum einen ökologischen Sonderstatus innerhalb unserer Europäischen Union. Für Österreich sind selbstverständlich alle Themen in der Alpenkonvention wichtig, vom Bereich der Energie über die Landwirtschaft bis zum Tourismus. Für die älplerischen Bundesländer, also eher die westlichen Bundesländer, ist aber insbesondere der Verzicht auf den Bau einer hochrangigen Straße für den alpenquerenden Verkehr der Schlüsselsatz. So wurde damit zum Beispiel der Bau der Alemannia Autobahn von Nord nach Süd beziehungsweise von Süd nach Nord zu Grabe getragen. Gerade das Verkehrsprotokoll bietet dem Umwelt- und Verkehrsminister bei der Durchsetzung der dringenden österreichischen Anliegen wie zum Beispiel des Transitvertrages und der Ökopunkte-Regelung eine sehr wichtige Rückendeckung.
    Die Bundesregierung ist daher dringend aufgefordert, gerade beim Transitvertrag hart zu bleiben, um einen adäquaten Nachfolgevertrag im Sinne der Alpenkonvention mit der Europäischen Union auszuverhandeln. So zeigt beispielsweise die Entwicklung der vergangenen Tage in Bezug auf die Ökopunkte, wie wichtig der Abschluss des Protokolls zum Schutz der Alpen ist.
    (…)
    Statt sich in Streitereien über die Zahlen der Transitfahrten zu verzetteln und damit letzte Verbündete zu vergraulen, braucht die Regierung dringendst Partner für eine Wende in der EU-Verkehrspolitik, und diese hat sie nicht, weil sie sich wahrscheinlich mit dem einen oder anderen Nachbarn angelegt hat.
    (…)
    Die Alpenkonvention ist ein verbindlicher Vertrag für den gesamten Alpenraum, der nachhaltiges Wirtschaften und eine Balance zwischen Ökonomie und Ökologie zum Ziel hat. Österreich hat in den vergangenen zehn Jahren bis zur heutigen Beschlussfassung der Alpenkonvention sehr großes Engagement an den Tag gelegt, und dieses Engagement ist auch weiterhin fortzusetzen. Dazu fordere ich die Bundesregierung auf!
    (…) Wir Sozialdemokraten werden dieser Vorlage gerne unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
    (…)
  • Bundesrätin Ulrike Haunschmid (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass es gelungen ist, acht EU-Alpenstaaten an einen Tisch zu bringen und einen großen Erfolg, eine Gemeinsamkeit zu erreichen, nämlich die Durchführung des Alpenkonvents, ist, so glaube ich, für uns alle bemerkenswert und ein würdiger Tag. Wenigstens acht von zwölf Protokollen werden heute beschlossen, die sich diesem wunderbaren Alpenraum widmen. Es gab zehn Jahre Auseinandersetzung – wie Herr Kollege Gasteiger bereits gesagt hat –, zehn Jahre Verhandlungen, dieser Regierung aber gelang es, zu einem Ergebnis zu kommen. Das dürfen wir nicht vergessen. Es ist dies ein Ergebnis, das durch das Zusammenwirken von Menschen, von vielen Organisationen erzielt wurde, um eine nachhaltige Politik zur Erhaltung und zum Schutz der Alpen und eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen sicherzustellen.
    (…)
    Herr Kollege Gasteiger! Es war kein FPÖ-Infrastrukturminister, es waren Klima und Streicher, die vor dem EU-Beitritt diesen leidigen Transitvertrag ausgehandelt haben. (Bundesrat Gasteiger: Warum leidig? Warum? Erklären Sie mir das?) – Weil er schlecht definiert war, weil er nie vorgesehen hat, was dann ist, wenn er ausläuft. (Bundesrat Manfred Gruber: Die FPÖ-Minister wären froh, wenn sie so einen Vertrag zusammengebracht hätten, Frau Kollegin! Sie wären froh!) Daher ist es immer wieder eine harte Arbeit (Bundesrat Gasteiger: Populismus pur!), und Sie können unseren Ministern nicht vorwerfen, dass sie nicht alles darangesetzt haben, diesen Transitvertrag weiter auswerten zu können. (Bundesrätin Schicker: Meinen Sie die Vorschläge der Ministerin Forstinger?) Ich glaube, das müssen Sie richtig stellen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
    (…)
  • Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Rede von Frau Bundesrätin Fösleitner hat für mich einige sehr spannende Elemente enthalten, die es auch wert gewesen wären – so wie das Thema dieses Tagesordnungspunktes überhaupt –, in einer ausführlicheren Art und Weise behandelt zu werden. Deshalb ersuche ich das Präsidium, vielleicht für künftige Sitzungen zu überlegen, ob es dem Parlamentarismus nicht angemessener wäre, eine Tagesordnung von über 50 Punkten nicht in solch einer Art und Weise, in einer Tages- und Nachtsitzung durchzupeitschen, sondern das auch den Themen und dem Parlamentarismus entsprechend auf zwei Tage zu verteilen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
    (…)
    Frau Fösleitner! Noch einmal ein Kompliment für Ihrer Rede. Es tut mir Leid, dass das in der Form nicht zu bewältigen ist, aber eines möchte ich schon sagen: Sie haben Dank geäußert. Es schadet nie, dem jungen, dynamischen Minister Molterer viel Dank zukommen zu lassen, aber ein bisschen – wie würde Kollege Steinbichler sagen? – müssen wir die Kühe auch wieder in den Stall bringen, denn den eigentlichen Dank müssen wir doch jenen abstatten, die das vor 40 Jahren auf den Tisch gelegt haben. Das waren sehr viele NGOs und sehr viele engagierte Beamte, die sich nie entmutigen haben lassen. Der erste Startschuss war vor 13 Jahren in Berchtesgaden.
    Vor elf Jahren gab es dann in Salzburg die große Einigung über die Rahmenkonvention. Nach den Unterzeichnungen der ersten Protokolle hat es weitere acht Jahre gedauert, ehe 1995 in Österreich diese Rahmenkonvention ein bisschen in Kraft getreten ist, und heute – wenn wir wie vorher in der Landwirtschaft bleiben – haben wir auf diese Rippen, auf diese Rahmenrippen endlich Fleisch gegeben. Aber, wie gesagt, dieser Dank gilt vor allem den vielen NGOs und Umweltschützern, die sich vor allem durch die Rückschläge in den achtziger Jahren – Sie werden das genau wissen – nicht entmutigen haben lassen. Die achtziger Jahre waren, was diese Konvention betrifft, kein Ruhmesblatt.
    Diese Alpenkonvention ist nicht nur eine tolle Sache für die künftige Politik betreffend die Alpen, sie ist auch eine ganz wichtige Initiative über die Umwelt hinaus zur Völkerverständigung. Erstmals sind für den Raum zwischen Belgien und Slowenien Spielregeln, gemeinsame Ziele formuliert worden, und man geht jetzt daran, Umsetzungsprojekte zu erarbeiten. Es geht also um Umwelt und Völkerverständigung! Deshalb ist auch wichtig, jene initiativen Stellen, die sehr lange daran gearbeitet haben, weiterhin in die künftige Umsetzung und auch in diesen künftigen Prozess entscheidend einzubinden und vielleicht doch Innsbruck als ständigen Sitz für diese Konvention vorzusehen.
    (…)
    Kollege Gasteiger hat bereits die vielen Protokolle erwähnt. Eines werden wir gleich brauchen, das ist das Verkehrsprotokoll. (…)
    Es wird auch, wie gesagt, einen Antrag geben, in dem der Bundesrat die Einrichtung dieses ständigen Sekretariats im Herzen der Alpen – als Tiroler kann man das sagen: im Herzen der Alpen –, nämlich in Innsbruck fordert. Ich halte das für eine sehr gute und wichtige Initiative. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie Beifall der Bundesrätin Fösleitner und des Bundesrates Mag. Ram. )
    (…)
  • Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol):
    (…)
    Aber zum Tagesordnungspunkt betreffend die Alpenkonvention möchte ich, um die fortgeschrittene Zeit zu berücksichtigen, dem Grunde nach nur einen einzigen Gedanken einbringen, und zwar ist das die Prozesshaftigkeit – Herr Kollege, Sie haben das schon angeschnitten – dieser Alpenkonvention. Jeder von uns weiß, dass es seit Jahrzehnten – das hat in den fünfziger Jahren begonnen – den Ruf nach einem besseren Schutz der Alpen gibt. Seit 1989 dauert der konkrete Prozess der Alpenkonvention an, also immerhin 13 Jahre. Wir haben derzeit eine Zwischenerledigung in einer schon sehr lange andauernden Politik.
    (…)
    Die Alpenkonvention hat für mich einen ganz wichtigen inneren Wert, nämlich, dass diese Politik plötzlich eine Plattform bekommen hat, auf der sie sich abspielen kann. Das Problem der Alpenpolitik ist dem Grunde nach auch, dass viele Staaten einen jeweils sehr kleinen Alpenanteil haben und dieser kleine Alpenanteil im jeweiligen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, aber auch darüber hinaus, keine überragende Bedeutung politischer Natur haben kann. Jetzt haben wir zum ersten Mal eine Plattform, auf der sich dieser Prozess abspielt, der völkerrechtlich – wie bereits gesagt – verbindlich ist. Wir haben Protokolle, mit deren Hilfe die Teilpolitiken umgesetzt werden können. Es gibt auch die Leitsätze zur Umsetzung dieser Protokolle, die in der Zwischenzeit beschlossen wurden, und es gibt eine Arbeitsgruppe, bestehend aus diesen Vertragsstaaten, die die Implementierungsmechanismen erarbeiten soll. Wir sehen also, dass das eine ganz entscheidende Sache ist.
    (…)
    Ich würde Sie sehr herzlich ersuchen – damit bin ich schon am Ende –, zur Unterstützung dieser Position Innsbrucks mit uns den Entschließungsantrag, wonach sich der Bundesrat für die Bewerbung Innsbrucks für dieses ständige Sekretariat einsetzt, zu beschließen, um damit eine klare Willensbekundung auch dieses Hauses zu erbringen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie Beifall der Bundesrätin Schicker und des Bundesrates Schennach. – Bundesrat Keuschnigg überreicht den Antrag an Präsident Weiss.)
    (…)
  • Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Von meinem Vorredner wurde bezüglich der Alpenkonvention schon sehr viel Wahres und auch sehr viel Wichtiges gesagt. Dass sich acht Alpenstaaten zusammenschließen und versuchen, gemeinsam mit der EU eine übergreifende Politik zu machen und sich in den wichtigsten Bereichen abzustimmen, ist eine wunderschöne Sache. Seien Sie mir aber nicht böse, wenn ich meine, dass es für diese Sache sehr spät ist, dass es nicht fünf vor zwölf, sondern, wenn man sich die Probleme anschaut, mit denen wir konfrontiert sind, eigentlich fünf nach zwölf ist. Es ist schade, wenn eine wichtige Sache 13 Jahre dauert, die eigentlich vor 30 Jahren passieren hätte sollen, als sichtbar und erkennbar wurde, was auf uns und vor allem auf den Alpenraum und auf die Menschen, die dort leben, zukommt.
    Es sind dies – das ist überhaupt keine Frage – wichtige Schlüsselsätze, wichtige Vorschläge, aber meiner Meinung nach kommen sie doch etwas spät. Ich bin der Meinung, dass man das sehr stark forcieren und massiv betreiben müsste, um noch größeren Schaden vom Alpenraum abzuwenden. Mir ist es einfach zu wenig, wenn ein wichtiger Schlüsselsatz, eine wichtige Entscheidung zur Verhinderung einer hochrangigen Straße führt. Sicher, diese Straße wird nicht gebaut, aber, meine Damen und Herren, wir haben gerade über die Transitpunkte, die Öko-Punkte-Regelung gesprochen. Wir kennen die Probleme auf der Brennerautobahn. Wir kennen die Probleme auf der Tauernautobahn. Wo sind Konzepte? Wo sind Vorschläge? Wo sind Mittel der EU, um den Schwerverkehr auf die Schiene zu bringen, um die Schiene mit EU-Förderungen auszubauen? – Mir sind solche Konzepte und solche Vorschläge der EU im Zusammenhang mit der Alpenkonvention und im Zusammenhang mit dem Verkehrsprotokoll leider nicht bekannt. Daher bin ich der Meinung, dass mehr geschehen muss außer dem Hinweis: Es ist gelungen, eine weitere Straße im Alpenraum zu verhindern.
    (…)
    Ich vermisse in den wesentlichen Punkten dieser Alpenkonvention die Unterstützung der EU-Kommission. Ich ersuche daher die Vertreter unserer Regierung, in dieser Richtung Druck auszuüben, denn nur dann kann es zu einer ökologischen Neugestaltung des Alpenraumes kommen, nur dann wird es möglich sein, dass die Bevölkerung in den alpinen Regionen unseres Landes Zukunft und Sicherheit und unsere Gäste Ruhe und Erholung finden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Schennach. )
    (…)
  • Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien):
    (…)
    Hatte man vor einigen Jahren noch die Vision gehegt, auch im Tiroler Land – es ist schon lange her – Autobahn und Autobahnanschlüsse haben zu müssen, um zu einem Weltort oder zu einem Weltbundesland zu werden, so bezeichnet man diese Attitüden von damals heute als Asphaltkaisertum, Asphaltkaiserei oder als Kaputterschließen. Darüber sind wir zum Glück hinweg, aber nun bestehen einmal einzelne dieser Einrichtungen. (Bundesrat Keuschnigg: Aber es sollen keine neuen hinzukommen!) – Freilich, so ist es. Die Ansichten ändern sich. Man darf auch gescheiter werden, nicht wahr? Das ist gut so, und darüber reden wir heute.
    Heute beschließen wir eine Alpenkonvention. Es ist eben zum Glück ein Bewusstseinswandel eingetreten, und das, was man ehedem als Fortschritt bezeichnet hat, empfindet man jetzt doch oftmals als Hindernis oder als beschwerlich, als umweltschädlich und was immer. Schauen wir, dass wir das Beste daraus machen!
    (…)
  • Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark):
    (…)
    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Ratifizierung von acht Durchführungsprotokollen der Alpenkonvention werden – das ist heute schon mehrmals angeklungen – die jahrelangen Bemühungen und Verhandlungen um den Schutz der Alpenregionen auch für Österreich zum Abschluss gebracht. Mit dem heutigen Tag müsste aber auch – ich glaube, es war Kollege Schennach, der das angeschnitten hat – schon die Arbeit an der Umsetzung der in diesen Protokollen festgehaltenen Inhalte im Sinne der österreichischen Bevölkerung beginnen.
    Das wird eine sehr schwierige Aufgabe, weil wir alle wissen, wie vielfältig die Interessen in Bezug auf Verkehr, Tourismus, Energie, nachhaltige Entwicklung und so weiter sind. Immer im Vordergrund, so meine ich, muss für uns jedoch das Bewusstsein stehen, dass es sich bei den Alpenregionen um ein Natur- und Kulturerbe handelt, das es zu schützen und zu bewahren gilt. Wird dieses Erbe nachlässig behandelt, wird der Gesellschaft und damit Österreich und Europa ein großer Schaden zugefügt.
    (…)
    Den uns vorliegenden Protokollen zur Alpenkonvention geben wir gerne unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach. )
    (…)
  • Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Als Tirolerin und als Vorarlbergerin, also als Bewohnerin von besonders alpenländischen Regionen, freut es mich, dass bei den Alpen das gelungen ist, was bei den Universitäten nicht gelungen ist, nämlich die Zustimmung von allen Fraktionen dieses Hohen Hauses zu erhalten. Ich freue mich auch drüber, dass unser engagierter Umweltminister Willi Molterer erreicht hat, dass aus der unendlichen Geschichte eine endliche Geschichte geworden ist und dass heute alle Protokolle beschlossen werden. – Dafür ist ihm und allen seinen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich zu danken. (Allgemeiner Beifall.
    (…)
  • Vizepräsident Jürgen Weiss: (…)
    Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt. Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2002 betreffend das Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Verkehr, Protokoll “Verkehr”.
    Auch dieser Beschluss regelt Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder, sodass er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz bedarf.
    Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit .
    Der Antrag ist angenommen .

    (…)

So weit die Stimmen aus dem Bundesrat.

Die zuvor beschriebene Rechtsauffassung wurde vom Nationalrat später ein zweites Mal bestätigt, als dieser auch in seiner Entschließung vom 21.09.2006 von der unmittelbaren Anwendbarkeit und der Absolutheit des Verbots des Art 11 Abs 1 ausgeht. (5) Im Entschließungsantrag heißt es (auszugsweise, Hervorhebungen durch den Autor):

„Das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention wird übereinstimmend von der Regierung und Opposition als Schlüsselelement dieses Vertragswerks eingeschätzt, unter anderem weil es die Errichtung neuer Alpentransitstrecken unterbindet.“

Dieser Entschließungsantrag wurde in der 163. Sitzung des NR (XXII. GP) am 21.09.2006 einstimmig angenommen.
 
 
(1) 284/ME XXI. GP.
(2) 1095 Blg StenProt NR XXI. GP.
(3) StenProt NR 110. Sitzung, XXI. GP, Seiten 110 – 116 und 170 – 177.
(4) StenProt BR, 690. Sitzung, Seiten 180 – 195.
(5) Entschließungsantrag XXII. GP 698 / A (E) vom 21.09.2005.
 
 
 

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